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KassenSichV/TSE – Deutschland

Ab 1.1.2020 ist im Rahmen der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) seitens des deutschen Bundesfinanzministeriums vorgeschrieben, dass jeder Kassenbon zum Manipulationsschutz digital signiert werden muss.

Für die technische Signierung der einzelnen BONs ist eine Internetverbindung notwendig. Bei Ausfall der Internetverbindung wird der Kassenbon entsprechend gekennzeichnet.

Ein Andruck der Signierung via QR-Code ist empfohlen. Derzeit unterstützen wir diverse Bon-Drucker.

Bitte setzen Sie sich zur technischen Prüfung bzw. für ein Angebot mit uns in Verbindung.

Diese Information betrifft nur Kunden in Deutschland!